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E-Invoicing: Bevorstehende Vorschriften

Alles, was Sie über Änderungen bei elektronischen Rechnungen wissen müssen

Dieser Artikel soll die Fristen, Anforderungen und Mandate für die bevorstehende EU-Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung für Business-to-Government (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen erläutern. Als Self-Storage Betreiber ist es wichtig, dass Sie sich über die Änderungen informieren und sich darauf vorbereiten, wenn Ihr Unternehmen in einer dieser Regionen tätig ist.

Obligatorische elektronische Signaturen

Obligatorische elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format auszustellen und zu empfangen, anstatt in herkömmlichen Papier- oder PDF-Formaten. Diese E-Rechnungen müssen über einen strukturierten Datenaustausch übermittelt und verarbeitet werden, was eine automatisierte Verarbeitung und Integration in Buchhaltungs- und Steuersysteme ermöglicht.

Regierungen setzen häufig obligatorisches E-Invoicing durch, um die Steuereinhaltung zu verbessern, Betrug zu reduzieren und die administrative Effizienz zu steigern. In vielen Fällen werden E-Rechnungen über staatlich genehmigte oder zentralisierte Plattformen gesendet, was es den Steuerbehörden ermöglicht, Transaktionen in Echtzeit zu verfolgen.

Was dies für Self-Storage Betreiber bedeutet

Self-Storage Betreiber in diesen Ländern müssen die neuen E-Invoicing-Vorschriften verstehen und einhalten, um potenzielle Strafen zu vermeiden und einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Die Anpassung an E-Invoicing-Mandate wird eine Aktualisierung der Rechnungsstellungssysteme und -prozesse erfordern, um spezifische technische und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Eine frühzeitige Vorbereitung wird einen reibungsloseren Übergang erleichtern, Störungen minimieren und die Einhaltung der nationalen Steuerbehörden sicherstellen.

Die nächsten Schritte hängen davon ab, in welchem Land Sie tätig sind und wo Ihre Kunden ansässig sind.

Länderübersicht

Land Frist Typ Hinweis
🇩🇪 Deutschland 1. Januar 2027 B2G, B2B Betreiber müssen ab 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ein einfacher E-Mail-Posteingang ist ausreichend, um die Vorschriften einzuhalten.
🇫🇷 Frankreich 1. September 2027 B2G, B2B Mit Ausnahme von großen und mittleren Unternehmen, die an der Börse notiert sind.
🇦🇹 Österreich noch festzulegen B2G noch festzulegen
🇨🇭 Schweiz noch festzulegen B2G noch festzulegen

Deutschland

Deutschland implementiert signifikante Änderungen in seinen E-Invoicing-Anforderungen, die speziell auf Business-to-Business-Transaktionen abzielen, bei denen Umsatzsteuer anfällt. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Land mit dem Übergang zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung beginnen, wobei Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 haben. Während dieser Übergangsphase behalten Unternehmen die Flexibilität, zwischen elektronischen Rechnungen und traditionellen Formaten wie Papier oder PDF-Dokumenten zu wählen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese neuen Vorschriften speziell auf B2B-Transaktionen ausgerichtet sind, was bedeutet, dass Rechnungen an Privatpersonen (B2C) von diesen Anforderungen ausgenommen bleiben. Während Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 bereit sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen, sind die technischen Anforderungen relativ unkompliziert – ein Standard-E-Mail-Posteingang wird als ausreichend für den Empfang dieser elektronischen Dokumente erachtet.

Weitere Informationen finden Sie auf IHK.de.

Frankreich

Frankreich hat einen stufenweisen Ansatz zur Implementierung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung eingeführt, mit unterschiedlichen Fristen basierend auf der Unternehmensgröße. Große und mittelständische Unternehmen müssen bis zum 1. September 2026 die Vorschriften erfüllen, während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen bis zum 1. September 2027 Zeit haben, E-Invoicing-Systeme zu implementieren. Kinnovis ist der Ansicht, dass dies bedeutet, dass die meisten Selbstlagerungsbetreiber in Frankreich unter die KMU-Kategorie fallen werden, da sie nicht an der Börse notiert sind (mit Ausnahme von Shurgard und Homebox), wodurch sie bis September 2027 Zeit haben, diese neuen Anforderungen zu erfüllen.

Für diejenigen, die zusätzliche Details zu diesen Vorschriften suchen, sind umfassende Informationen auf der offiziellen französischen Regierungswebsite und durch EDICOMs detaillierte Analyse der B2B-elektronischen Rechnungsstellungslandschaft in Frankreich zu finden.

Spanien

Spaniens Ansatz zur Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung hängt von bevorstehenden technischen Vorschriften ab, die zwei unterschiedliche Compliance-Fristen auslösen werden. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Vorschriften compliant sein, während andere Unternehmen ein zweijähriges Zeitfenster haben, um die notwendigen Änderungen umzusetzen. Da Spanien plant, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Selbstständigen in den Jahren 2025 und 2026 einzuführen, und in Anbetracht der Tatsache, dass diese Vorschriften nur B2B-Transaktionen betreffen werden, können die meisten Unternehmen davon ausgehen, die elektronische Rechnungsstellung frühestens 2026 oder 2027 einzuführen, abhängig davon, wann die technischen Regeln offiziell in Kraft treten.

Für weitere Informationen empfehlen wir den Besuch der Website der Europäischen Kommission oder dieser Seite von Edicom.

Österreich

In Österreich sind die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung speziell auf Transaktionen mit Bundesbehörden (Bundesdienststellen) beschränkt. Selbstlagerungsbetreiber sind nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen, es sei denn, sie führen Geschäfte mit diesen Bundesbehörden durch. Für Transaktionen mit Privatpersonen oder nicht-bundesstaatlichen Unternehmen bleiben traditionelle Rechnungsstellungsmethoden akzeptabel. Für diejenigen, die die Einhaltung der Standards für elektronische Rechnungsstellung überprüfen müssen, bietet Österreich ein Testportal an, in dem Unternehmen ihre elektronischen Rechnungen anhand offizieller Anforderungen validieren können.

Schweiz

Die Schweiz verfolgt einen ähnlich fokussierten Ansatz, wobei verpflichtende Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung nur für Business-to-Government (B2G) Transaktionen gelten. Für Business-to-Business (B2B) und Business-to-Consumer (B2C) Transaktionen bleibt die elektronische Rechnungsstellung völlig freiwillig, was den Unternehmen die Flexibilität gibt, ihre bevorzugte Rechnungsstellungsmethode zu wählen.

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